Die Autoversicherung kündigen: Fristen und Regelungen
Die Kündigung einer Autoversicherung ist, nach den vertraglichen Regelungen, nur zum Ende eines Versicherungsjahres möglich. In einigen Fällen kann jedoch auch vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden.
Die Kündigung einer Autoversicherung ist regulär nur zum Ende eines Versicherungsjahres, was auch gleichzeitig das Ende des Kalenderjahres ist, möglich. Sie erfolgt schriftlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Wurde also bis zum 30. November keine schriftliche Kündigung bei der Autoversicherung eingereicht, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein Jahr.
In einigen Fällen ist jedoch eine Sonderkündigung möglich. Erhöht die Versicherung ihre Beiträge, kann der Versicherungsnehmer ab dem Moment, wenn er die Information über die Erhöhung erhält, seine Autoversicherung kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, welche Vertragslaufzeit noch vorliegt. Aber auch hier gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Anders ist es jedoch, wenn die Erhöhung der Beiträge auf einer Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse beruht. Dann ist keine Sonderkündigung möglich, da der Versicherungsnehmer die Erhöhung durch einen Schadensfall selbst herbeigeführt hat.
Zudem kann ein Versicherungsnehmer auch nach einem Unfall oder einem Schadensfall kündigen und die Versicherung wechseln. Auch hier gilt das Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat. Dabei ist es unwichtig, ob und in welcher Höhe die Versicherung den Schadensfall reguliert hat. Die Kündigung ist ohne Angaben von Gründen, lediglich mit Bezug auf den Schadensfall, rechtswirksam. Allerdings kann hier nicht nur der Versicherungsnehmer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Auch die Versicherung kann eine Aufkündigung des Vertrages aussprechen.
07.03.2011